„Herr Weihofen, muss ich den Gewinn versteuern, wenn ich mein Haus jetzt verkaufe?“. Die Antwort ist ein klares: Es kommt darauf an, wie lange Sie die Immobilie besitzen.
In Deutschland wird der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien als privates Veräußerungsgeschäft gewertet, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Man spricht hier von der sogenannten Spekulationssteuer.
Die wichtigste Regel ist die 10-Jahres-Frist. Liegen zwischen dem Kauf (genauer: dem Notartermin des Kaufs) und dem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Verkaufsgewinn für Sie als Privatperson steuerfrei.
Wann wurde der Kaufvertrag (Notar) unterschrieben?
Es gibt Situationen, in denen Sie die Immobilie auch innerhalb der 10 Jahre steuerfrei verkaufen können. Das ist besonders wichtig für Eigennutzer:
Um eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, obwohl die 10 Jahre noch nicht um sind, müssen Sie diese im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben.
Der Experten-Clou: „Wussten Sie, dass für die Steuerfreiheit bei Eigennutzung oft schon Bruchteile von drei Jahren reichen? Wer beispielsweise im Dezember eines Jahres einzieht und im Januar des übernächsten Jahres verkauft, kann die Frist bereits erfüllen.“
Prüfen Sie, ob Sie die Frist für den steuerfreien Verkauf als Eigennutzer bereits erfüllen:
Viele Eigentümer haben beim Thema Spekulationssteuer eine Sorge: Dass der gesamte Differenzbetrag zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem heutigen Verkaufspreis voll versteuert werden muss. Doch hier kann ich Sie beruhigen. Als Makler ist es mir wichtig, dass Sie nicht nur einen guten Preis erzielen, sondern am Ende auch so viel wie möglich davon behalten.
Sollte eine Steuer anfallen, ist nicht der Verkaufspreis entscheidend, sondern der Netto-Gewinn nach Abzug aller Anschaffungs- und Nebenkosten.
Um die Steuerlast zu senken, „rechnen wir die Immobilie arm“. Das bedeutet, dass wir alle Kosten, die den Gewinn schmälern, steuerlich geltend machen können. Dazu gehören unter anderem:
Mein Tipp: Sammeln Sie frühzeitig alle Belege aus der gesamten Besitzzeit. In einem persönlichen Gespräch gehen wir gerne gemeinsam durch, welche Posten in Ihrem Fall den Gewinn mindern könnten, bevor Sie die finale Aufstellung Ihrem Steuerberater übergeben.
| Szenario | Haltedauer | Steuerstatus |
|---|---|---|
| Klassischer Verkauf (z.B. Vermietung) | Über 10 Jahre | Steuerfrei |
| Klassischer Verkauf (z.B. Vermietung) | Unter 10 Jahre | Steuerpflichtig |
| Eigennutzung (Hauptwohnsitz) | "3-Kalenderjahre" | Steuerfrei |
| Erbschaft | Ab Kaufdatum Erblasser | Abhängig v. Erblasser-Frist |
Wer die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt hat, kann auch vor Ablauf der 10 Jahre steuerfrei verkaufen.
Falls Steuern anfallen, mindern alle Kaufnebenkosten (Notar, Steuer, Makler) und Modernisierungen den zu versteuernden Betrag.
Ein Thema, das mir in meiner täglichen Arbeit als Makler in Köln sehr oft begegnet, ist der Verkauf einer geerbten Immobilie. Viele Erben sind verunsichert und fragen sich: „Muss ich jetzt zehn Jahre warten, bis ich die Immobilie steuerfrei verkaufen kann?“
Die gute Nachricht für alle Erben: Die Zeit arbeitet für Sie.
Bei einer Erbschaft oder einer unentgeltlichen Schenkung „erben“ Sie steuerlich gesehen auch das Kaufdatum des Vorbesitzers. Man spricht hier von der sogenannten Fußstapfentheorie.
Das bedeutet konkret: Wenn beispielsweise Ihr Opa das Haus bereits vor 40 Jahren gekauft hat, zählen diese 40 Jahre auch für Sie. In diesem Fall können Sie als Erbe die Immobilie sofort steuerfrei verkaufen, da die 10-Jahres-Frist längst abgelaufen ist.
Gerade bei den vielen traditionsreichen Bestandsimmobilien in Köln ist dies ein enormer Vorteil, der viele Familien emotional und finanziell entlastet.
Wichtig: Anders sieht es aus, wenn Sie Miterben ausgezahlt haben. Dieser ausgezahlte Teil kann rechtlich als „Neukauf“ gewertet werden, für den eine eigene neue Frist beginnt. Hier ist eine genaue Prüfung der Notarverträge besonders wichtig.
Haben Sie eine Immobilie geerbt und sind unsicher, wie es um die Fristen steht? Gerne schaue ich mir mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen an und bringe Licht ins Dunkel.
Müssen Sie die Steuer zahlen, wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das kann bei Immobilien in Köln schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen.
Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen für einen steueroptimierten Verkauf.
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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater. Ich kann Ihnen als Makler zwar sagen, wie lange Sie im Grundbuch stehen, aber die finale Prüfung obliegt Ihrem Steuerberater.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Informationen? Sprechen Sie uns an. Senden Sie mir eine Email, wenn Sie mich als Immobilienmakler für Ihren Immobilienverkauf beauftragen wollen. Gerne besuche ich Sie und schaue mir das Objekt vor Ort an, um gleich die ersten Fotos zu erstellen.
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