Solarpflicht und Denkmalschutz in Köln

Wie verhalten sich diese zwei Themen zueinander?

Solarpflicht vs. Denkmalschutz: PV-Anlagen auf Altbauten im Agnes- und Belgischen Viertel

Das Agnesviertel und das Belgische Viertel in Köln-Neustadt-Nord sind für ihre prächtigen Gründerzeit- und Jugendstilfassaden bekannt. Viele der Gebäude stehen unter Einzeldenkmalschutz oder in Ensembleschutzgebieten.

Seit 2025 gilt in NRW die Solarpflicht für Neubauten. Ab 2026 erweitert sie sich auf umfassende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden. Für Eigentümer in diesen historischen Veedeln wird das zur Herausforderung: Wie lässt sich die gesetzliche Vorgabe erfüllen, ohne das sensible Erscheinungsbild der Fassaden oder Dächer zu stören – oder gar unwiderruflich zu verändern?

Koeln Rudolfplatz
Koeln Rudolfplatz

Die Solarpflicht in NRW: Was gilt ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle neuen Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden.

Ab 2026 greift die Pflicht dann auch bei vollständiger Dachsanierung – also wenn die Dachhaut erneuert wird – für Bestandsgebäude, wobei mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche solar genutzt werden müssen, eine Regelung, die auf der novellierten Landesbauordnung NRW basiert und den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen soll.

Makler Köln

Der Konflikt mit dem Denkmalschutz

In Köln stehen Tausende Gebäude unter Denkmalschutz. Besonders die Viertel mit Gründerzeitarchitektur wie das Agnes- und Belgische Viertel sind betroffen.

Klassische Aufdach-PV-Anlagen verändern oft das Erscheinungsbild erheblich und werden von der Unteren Denkmalbehörde häufig abgelehnt. Doch das novellierte Denkmalschutzgesetz NRW (§ 9 DSchG NW) berücksichtigt seit 2022 explizit den Klimaschutz: Genehmigungen für Solaranlagen sind "in der Regel" zu erteilen, solange keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals vorliegt – ein wichtiger Schritt, der den Spagat zwischen Erneuerbaren und Historie erleichtert.

Ausnahmen von der Solarpflicht

Die Solarpflicht entfällt komplett, wenn sie öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen widerspricht.

In denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles ist die Pflicht daher oft nicht durchsetzbar – eine Befreiung ist möglich und wird in der Praxis häufig gewährt. Die Untere Denkmalbehörde Köln prüft jeden Einzelfall und hat einen eigenen Leitfaden für Solaranlagen auf Denkmälern erstellt, der Klarheit schaffen soll.

Wann sagt das Denkmalamt "Ja"?

Die Kölner Denkmalbehörde genehmigt PV-Anlagen, wenn sie reversibel sind und das historische Erscheinungsbild nur minimal beeinträchtigen.

Bevorzugt werden Anlagen auf rückwärtigen Dachflächen, Indach-Montagen oder besonders unauffällige Integrationen. Der Leitfaden der Stadt Köln (verfügbar unter Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern) beschreibt detailliert die Kriterien und den Antragsweg – ein hilfreiches Dokument für alle betroffenen Eigentümer.

Innovative Lösungen: Semiflexible Module und Solar-Dachziegel

Der Schlüssel für Genehmigungen in sensiblen Vierteln sind ästhetisch angepasste Technologien.

Semiflexible oder dünnschichtbasierte Module lassen sich flach und unauffällig montieren. Besonders erfolgreich sind Solar-Dachziegel (auch Solardachpfannen genannt): Sie ersetzen herkömmliche Ziegel und integrieren Solarzellen nahtlos – in Farben wie Rot, Anthrazit oder Schwarz, die perfekt zur Gründerzeit passen.

In anderen Städten wie Göttingen oder Würzburg haben solche Systeme bereits Genehmigungen erhalten, und in Köln werden sie zunehmend als denkmalverträglich eingestuft – eine elegante Lösung, die Klimaschutz und Ästhetik verbindet.

Praktische Tipps für Eigentümer

Frühzeitig die Untere Denkmalbehörde kontaktieren (E-Mail: denkmalpflege@stadt-koeln.de).

Einen Vorantrag mit Visualisierungen einreichen. Spezialisierte Anbieter wie Autarq oder Jacobi-Walther für Solarziegel konsultieren. Förderungen (KfW, BAFA) nutzen, da Kosten für integrierte Systeme höher sind – aber langfristig lohnenswert.

Machbar mit der richtigen Technik

Die Solarpflicht kollidiert in Kölns denkmalgeschützten Vierteln mit dem Schutz historischer Substanz.

Dank gesetzlicher Anpassungen und innovativer Produkte wie Solar-Dachziegeln gibt es jedoch gute Lösungen. Eigentümer im Agnes- oder Belgischen Viertel sollten individuell prüfen und beraten lassen: Klimaschutz und Denkmalschutz lassen sich vereinbaren – mit der passenden Technik und etwas Planung. Wir als Makler raten zu einer vorausschauenden Kaufentscheidung, die diese Aspekte bereits berücksichtigen muss! Kontaktieren Sie Weihofen Immobilien, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Weihofen Immobilien