Haus verkaufen bei Scheidung in Köln?

Eine Scheidung steht vor der Türe und das Haus muss verkauft werden. Wie geht das? Es gibt viele Fragen und es soll alles ganz schnell gehen? Wir helfen Ihnen weiter!

Rechtliche Situation bei Scheidung

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus? Falls Sie als Ehegatten nicht vorher schon etwas schriftlich vereinbart haben, dann haben die Ehegatten automatisch die Zugewinngemeinschaft im Güterstand. Kommt es nun zu einer Scheidung, so kommt es automatisch zu einem Zugewinnausgleich. Dabei wird ein Ausgleich finanzieller Natur zwischen Ihnen und Ihrem Partner für die, innerhalb der Ehe erworbenen Vermögensgüter durchgeführt. Wie dieser Ausgleich genau funktioniert wird Ihnen Ihr Scheidungsanwalt erklären.

Besonders ist hierbei, dass die Zugewinnansprüche sich dann als reiner Geldanspruch bzw. Geldauszahlungsanspruch darstellen. Natürlich kann man ein Haus oder aber Immobilien im Allgemeinen nicht einfach so in zwei Stücke teilen, was die Angelegenheit also nicht unbedingt erleichtert. Hier ist also zwingend eine Einigung zwischen den ehemaligen Ehepartnern notwendig, wie mit dem Haus bzw. mit der Immobilie umgegangen werden soll.

Wir ein Ehepartner ausgezahlt oder soll das Haus verkauft werden und beide Partner erhalten den entsprechenden Geldanteil. Da es sich aber um eine Scheidung handelt, kann es natürlich auch zu Meinungsverschiedenheiten kommen und eine Einigung zwischen den beiden Partnern scheint unmöglich. Das ist genau der Moment, wo dann ein Gericht einschreiten muss und weitere Kosten verursacht. Eine außergerichtliche Einigung ist deshalb sinnvoll und erstrebenswert. Wir können Ihr Haus schnell und gut für Sie verkaufen und Sie erhalten beide zügig den entsprechenden Geldwert! Sprechen Sie uns einfach an!

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Der Kredit läuft noch bei der Scheidung


Meistens ist das Haus der beiden Partner noch gar nicht abbezahlt und eine Immobilienfinanzierung läuft noch. Mitten in der Scheidung! Was nun? Wer muss nun den Kredit bezahlten? Wer haftet? Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nur die Person für den Kredit verantwortlich ist, die auch dafür unterschrieben hat. Die Bank interessiert es recht wenig, ob jemand verheiratet ist und oder ob jemand noch im Haus wohnt oder nicht.

Wenn sich ein Ehepaar jedoch ein Haus kauft, dann ist es in der Regel so, dass beide unterschrieben haben und somit beide Kreditnehmer sind und haften. Denn ein Bank will immer ein möglichst geringes Risiko eingehen und sorgt für eine bestmögliche Absicherung des Kredits. Haben also beide unterschrieben, so haftet jeder für den gesamten Betrag des Kredits. Sie können als Ehegatte bzw. Ehegattin also für den vollen Kreditbetrag von der Bank belangt werden bzw. in Haftung genommen werden. Haben Sie als Ehepartner Ihren Teil bereits voll bezahlt, so haben Sie den Ausgleichsanspruch auf den restlichen Betrag gegen Ihren Ehepartner bzw. die Ehepartnerin.

Aber auch hier kann eine besondere Regelung zwischen den Ehepartnern vereinbart werden bzw. worden sein. Kann ein Ehepartner den Anteil gerade nicht leisten, so stellt dies keinen Ausschlussgrund für den Ausgleichsanspruch dar.

Einzig die sittenwidrige Überbelastung eines Ehepartners bzw. der Ehepartnerin kann rechtswirdrig sein, wenn zum Beispiel die Ehegattin gar kein Einkommen hat und den Kreditbetrag gar nicht bezahlen könnte. In diesem Fall war die Ehefrau ja schon bereits bei Vertragsunterzeichnung erheblich finanziell überfordert und dies hätte die Bank schon bei Vertragsunterzeichnung erkennen müssen.

Was macht man nun mit dem Haus bei der Scheidung?


Hier gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Realteilung, wobei die Immobilie bzw. das Haus in zwei gleich große Teile aufgeteilt wird. Es wird also in zwei eigenständige Wohneinheiten aufgeteilt, die baulich gleich sind. So können die Teile dann entweder bewohnt, vermietet oder verkauft werden. Sie erkennen hier aber schon auf Anhieb, viel Abstimmungsbedarf, Zeit und Arbeit, welche ja bei einer Scheidung eher nicht so geleistet werden können. Man will sich ja schnell trennen, weil man sich nicht versteht und deshalb ist der Fall der Realteilung eigentlich eher sehr selten. Die Immobilie soll meist schnell verkauft werden und dies übernehmen wir für Sie!

Das Haus in Köln verkaufen!


In den meisten Fällen wird das Haus einfach schnell und gut verkauft, damit der Geldwert bzw. der Erlös dann zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt werden kann. Entscheidend sind natürlich hier die Eigentumsanteile, die jeder Ehepartner an dem Haus hat. Vorher muss natürlich noch ein möglicher Kredit und die anfallenden Vorfälligkeitszinsen bzw. Gebühren bezahlt werden. Der restliche Betrag aus dem Verkauf, wird dann entsprechend zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Schnell und zum besten Preis verkaufen wir Ihr Haus! Sprechen Sie uns einfach an und wir arbeiten gut und neutral für beide Ehepartner! Wir erzielen für Sie einen guten Verkaufserlös. Und das schnell!

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Schon im Trennungsjahr verkaufen!


Sie müssen mit dem Immobilienverkauf nicht warten, sondern können den Immobilienmakler bereits direkt damit beauftragen! Wir sind schnell und diskret für Sie tätig. Wenn wir Ihr Haus schon im Trennungsjahr verkaufen, dann haben wir genug Zeit, einen bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und müssen nicht mit Zeitdruck günstiger verkaufen. Wenn die Scheidung also klar ist, dann sollten Sie uns direkt kontaktieren, damit wir einen hohen Verkaufserlös erzielen können und davon dann auch schon die möglichen Zugewinnausgleichszahlungen regeln können. Mit viel Geld, kann die Scheidung eben viel einfacher abgewickelt werden. Und wir bringen Ihnen viel Geld!

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Eine Auszahlung des Ehepartners nach der Trennung


Auch dies ist eine mögliche Variante, wenn der einen Part genug Geld hat und den Partner oder die Partnerin auszahlen kann. Aber wollen Sie in dem Haus wohnen bleiben, wenn Sie vielleicht viele schlechte Erinnerungen haben? Weiterhin ist hier auch die Bank zu involvieren, da der Ehepartner ja aus der Mithaftung genommen werden muss. Sie sehen hier also auch schon einige Probleme, weshalb der Verkauf vielleicht der einfachere Weg ist. Wir verkaufen Ihr Haus für Sie: Sprechen Sie uns einfach an! Eine Email oder ein Anruf genügt!

Wenn der Ärger groß ist


Wenn beide Partner so zerstritten sind, dass man sich überhaupt nicht einigen kann, dann kann man auch beim Amtsgericht einen Antrag stellen und eine Teilungsversteigerung durchführen lassen. Jeder der beiden Ehepartner kann ganz einfach diesen Antrag stellen, egal wie groß sein Anteil an dem Eigentum ist. Sobald wird das Haus oder die Immobilie dann von dem zuständigen Vollstreckungsgericht versteigert. Dies geschieht in einer öffentlichen Versteigerung. Natürlich erreicht man in solch einer Versteigerung nicht den gleichen, hohen Verkaufserlös, den wir für Sie erzielen könnten! Deshalb sollten Sie sich als Scheidungspaar wenigstens diesen einen gemeinsamen Schritt noch trauen und uns als neutralen Makler arrangieren! Wir erzielen für Sie dann einen guten Verkaufspreis, von dem beide Parteien dann profitieren. Es geht schließlich auch um Ihr Geld und hier sollte kein falscher Stolz an den Tag gelegt werden.

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Das Haus auf die Kinder übertragen?


Wenn die Ehe Kinder hervorgebracht hat, dann könnte das Haus tatsächlich auch auf diese übertragen werden. Dies geht natürlich nur, wenn es finanziell möglich ist und die Kinder dann auch die Unterhaltungskosten bewältigen können. Die Belastung für ein Kind ist also nicht zu ignorieren und die Eltern sollten sich dieser immer bewusst sein. Wenn das Kind noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet hat, dann ist die Zustimmung des zuständigen Vormundschaftgerichtes notwendig.

Die aktive Zugewinngemeinschaft


Ist die Zugewinngemeinschaft noch aktiv bzw. wurde diese noch nicht beendet, so Bedarf jede Aktion immer die Zustimmung des anderen Ehegatten. Ein Eigentumsanteil kann also nur verkauft werden, wenn beide Ehegatten einverstanden sind! Dies gilt ebenfalls für die Schenkung.

Die Immobilie und der Verfahrenswert


Bei einer Scheidung wird immer der Wert des Scheidungsverfahrens festgelegt. Diesem Wert werden auch Immobilienwerte dazugerechnet. Sie erhöhen also den Wert des Scheidungsverfahrens. Dieser Wert setzt sich aus den Nettoeinkommen und eben auch dem vorhandenen Vermögen zusammen. Immobilien zählen natürlich auch zum Vermögen und werden entsprechend angerechnet. Für diese Festlegung des Verfahrenswertes gibt es aber auch Freibeträge, welche sich im Rahmen von 15.000 Euro bis zu 60.000 Euro bewegen. Eine genaue juristische Beratung dazu, holen Sie aber bitte bei einem Rechtsanwalt ein.

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Scheidungskosten bei Trennung senken


Durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können die Scheidungskosten bzw. die Verfahrenskosten deutlich gesenkt werden! Jede juristische Folgesache, welche im Rahmen dieses Scheidungsprozesses geklärt bzw. behandelt werden muss, erhöht logischerweise die Scheidungskosten. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und versuchen Sie den weiteren Umgang mit Ihrem Vermögen und den Immobilien vorher schon zu regeln und zwar außergerichtlich! Wenn Sie sich einig sind, dass Ihr Haus verkauft werden soll, dann beauftragen Sie uns einfach als Ihren neutralen Immobilienmakler und wir verkaufen Ihr Haus für Sie zum Bestpreis! So sparen Sie eine Menge Geld.

Hausverkauf bei Scheidung


Den Hausverkauf bei Ihrer Scheidung übernehmen wir als Immobilienmakler Köln sehr gerne für Sie! Wir verhalten uns neutral und arbeiten für beiden Parteien loyal und erzielen den bestmöglichen Verkaufspreis, damit Sie Ihre Scheidungsangelegenheiten gut und einfach regeln können! Beauftragen Sie uns schon vor dem Scheidungsverfahren und wir arbeiten schnell und zuverlässig. Wir ermitteln für Sie blitzschnell den Hauswert und teilen Ihnen diesen mit. Dann entscheiden Sie, ob Sie das Haus verkauft werden muss, oder ob Sie den anderen Ehepartner auszahlen wollen oder können. Das ist sehr hilfreich, wenn sich vielleicht beide Parteien dann kurzfristig eine eigene Eigentumswohnung kaufen wollen!

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Der Verkehrswert der Scheidungsimmobilie


Wir also Immobilienmakler kennen die aktuellen Immobilienpreise und können anhand der Ausstattung und des Zustandes der Immobilie für Sie kostenlos den Immobilienwert bestimmen. Danach kennt jede Partei Ihren Anteil. Wenn der Immobilienwert zum Beispiel mit 400.000 Euro festgelegt wird, dann hat jeder Ehepartner einen Anspruch auf 200.000 Euro, falls beim Hauskauf nichts anderes festgelegt worden ist. Wichtig ist hierbei auch die Berechnung des Zugewinns. Lassen Sie sich dazu aber am Besten von einem Rechtsanwalt beraten. Wichtig sind hier die Themen: Anfangsvermögen, Scheidungsfall, Eigentumsübertragung, Die einfachste Lösung ist der gemeinsame Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses zu gleichen Anteilen. Um Diskussionen und Streit zu vermeiden, sollten Sie uns als neutralen Immobilienexperten beauftragen!

Die Spekulationssteuer im Scheidungsfall


Beim Verkauf oder bei der Übertragung von Immobilienanteilen kann es unter bestimmten Voraussetzungen oder zu einer Fälligkeit von Steuern kommen. Diese zahlen Sie auf den möglichen Veräußerungsgewinn, wenn Sie das Haus in den letzten zwei Jahren nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt haben. Bitte lassen Sie sich in einem solchen Fall unbedingt von Ihrem Steuerberater aufklären.

Man kann das Haus auch vermieten, jedoch ist dies sicherlich nicht sehr einfach im weiteren Verlauf, da ja dann auch die laufenden Einkünfte geteilt und verwaltet werden müssen. Ist man auseinander gegangen, weil man keinen gemeinsamen Weg mehr gehen möchte, so ist dies sicherlich kompliziert. Die Eheleute gehen ja schließlich getrennte Wege!

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Wenn Sie den Makler beautragen


Wenn Sie sich für unsere Beauftragung entschieden haben, dann benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Expose der Immobilie
  • Infos zu getätigten Renovierungen
  • Darlehensunterlagen
  • Baubeschreibung
  • den unterschriebenen Maklervertrag
  • Übersicht der Nebenkosten
  • eventuell eine Teilungserklärung
  • Grundbuchauszug
  • ein Lageplan
  • Grundriss
  • Energieausweis

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Informationen? Sprechen Sie uns an. Senden Sie mir eine Email, wenn Sie mich als Immobilienmakler für Ihren Hausverkauf bei Scheidung beauftragen wollen. Gerne besuche ich Sie und schaue mir das Objekt vor Ort an, um gleich die ersten Fotos zu erstellen.

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Wenn Sie sich für Immobilien, also ein Haus oder eine Wohnung interessieren, dann sind Sie hier genau richtig. Lesen Sie alles zu den Themen: ImmobilienwissenImmobilienbewertung, Immobilienrendite, dem Energieausweis oder der Mietkaution. Weiterhin informieren wir Sie gerne, über mögliche Kreditarten und den Leverage Effekt. Wir arbeiten auch im Umland von Köln und sind für Sie dort der Immobilienmakler Erftstadt oder Ihr Makler Brühl. Einfach anrufen und kostenlos beraten lassen! Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie für Sie kostenlos!

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Hinweise

Wenn Sie gerne eine Wohnung oder ein Haus in Köln oder Umgebung verkaufen möchten, dann sprechen Sie uns ganz unverbindlich an.

Einfach nur eine Email und wir beraten Sie gerne!

Kontakt

Telephone: 0163-4509425
Email: info@immobilienmakler-in-köln.de
Website: www.immobilienmakler-in-köln.de

Michael Weihofen,
Kölner Ring 23
50374 Erftstadt
Deutschland