Klosterstraße 16, 50374 Erftstadt-Lechenich — Flurstücke 359 + 360
Das Objekt bietet für Investoren und Projektentwickler außergewöhnlich starke steuerliche und finanzielle Anreize:
Zum Verkauf steht ein hochinteressantes Entwicklungspaket im historischen Ortskern von Erftstadt-Lechenich. Die geschickte Kombination aus einem eingetragenen Baudenkmal (ehemaliges Franziskanerkloster) und einer direkt angrenzenden, abrissfähigen Nutzfläche eröffnet eventuell die seltene Gelegenheit, ein repräsentatives Wohnprojekt zu realisieren.
Das Areal im Detail:Das Hauptgebäude ist fest in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt registriert. Erste konstruktive Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde wurden bereits erfolgreich in die Wege geleitet. Ein offizieller, gemeinsamer Ortstermin direkt am Objekt ist für den 27.05.2026 terminiert.
Da sich das gesamte Areal innerhalb der historischen Altstadt von Lechenich befindet, liegt ein allgemeiner Bodendenkmalwert vor. Tiefbaumaßnahmen erfordern daher eine archäologische Begleitung. Diese Prozesse sind in Erftstadt-Lechenich jedoch gängige Praxis, absolut routiniert und im zeitlichen Bauablauf gut planbar.
Ebenso befindet sich ein Teil der Lechenicher Stadtmauer auf dem hinteren Teil des Grundstücks. Die Stadtmauer steht ebenfalls unter Denkmalschutz.
Für dieses in der Denkmalliste eingetragene Baudenkmal besteht gemäß § 16 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises.
Die Immobilie überzeugt durch ihre absolute Premium-Zentralität direkt im historischen Ortskern von Lechenich. Der charmante Marktplatz, das Rathaus sowie die historische Stadtmauer befinden sich in unmittelbarer, fußläufiger Nachbarschaft.
Hervorragende Mikrolage und Anbindung:Erftstadt bietet mit seinen rund 52.500 Einwohnern ein stabiles, kaufkräftiges Umfeld und verzeichnet eine kontinuierlich hohe Nachfrage nach hochwertigem und zentralem Wohnraum.
Dieses Entwicklungspaket richtet sich gezielt an:
BESICHTIGUNGSTERMINE / SONSTIGES Besichtigungstermine werden grundsätzlich individuell vereinbart und vorgegeben. Maklervertrag: Ein Maklervertrag mit Weihofen Immobilien entsteht entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Nutzung unserer Maklertätigkeit. Falls Ihnen das von uns angebotene Objekt bereits bekannt ist, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. PROVISION Im Falle eines notariell beurkundeten Kaufvertrags wird eine Käufer-Provision in Höhe von 5,00% des Kaufpreises (zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer) fällig. Diese ist vom Käufer zu zahlen und wird mit Vertragsabschluss zur Zahlung an Weihofen Immobilien fällig. Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach § 355 BGB. Als Verbraucher haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, binnen einer gesetzlichen Frist einen bereits geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Damit erhalten Sie Schutz vor bindenden Vereinbarungen, falls Sie Ihre Entscheidung überdenken möchten. Hinweis zur Geldwäscheprävention: Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 10 sowie § 4 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) ist Weihofen Immobilien verpflichtet, vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, die Angaben Ihres Personalausweises zu erfassen, z.B. in Form einer Kopie. IMPRESSUM: Michael Weihofen Siegburger Str. 87, 50679 Köln Umsatzsteuer IdNr.: DE322652234 Email: https://www.immobilienmakler-in-köln.de/contact.html Die Immobilienmaklertätigkeit ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis wurde mir erteilt von der folgenden Aufsichtsbehörde: Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Ordnungsamt, Abt. 32/1 Willy-Brand-Platz 1 D-50126 Bergheim DATENSCHUTZ UND HAFTUNG https://www.immobilienmakler-in-köln.de/haftung.html